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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art. 1 – Geschäftsbezeichnung «WATCHDEALER24»

Watchdealer24 ist die Geschäftsbezeichnung, unter der die Btrade GmbH, Talstrasse 20, 8001 Zürich, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudi Stieb, ihre Waren- und Dienstleistungen erbringt. Die Btrade GmbH tritt unter dem Unternehmenskennzeichen Watchdealer24 auf und wird entsprechend vertraglich verpflichtet und berechtigt.

Art. 2 – Adressaten der AGB

2.1. Unternehmen und professionelle Nutzer

Diese AGB richtet sich an Unternehmer und professionelle Nutzer als Kunden.

2.2. Verbraucher

Verträge mit Verbrauchern werden ausschließlich auf der Grundlage von Individualverträgen abgeschlossen.

Art. 3 – Abweichende Regelungen

Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von WATCHDEALER24 ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

Art. 4 – Bestellungen über den WATCHDEALER24 Online-Shop

4.1. Online-Waren und Angebot

Die auf den Webseiten von WATCHDEALER24 im Online-Shop angebotenen Waren und Dienstleistungen mit angebotenen Preisen und Vergütungen und die von WATCHDEALER24 erteilten Bestellbestätigungen stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote dar. Die Online-Bestellung des Kunden gilt als Angebot, das WATCHDEALER24 mit der Versendung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung annimmt.

4.2. Rechnung

Zeitgleich mit der Versendung der Ware oder dem Beginn der Erbringung der Dienstleistung übersendet WATCHDEALER24 per E-Mail dem Kunden die Rechnung, in der die Vertragselemente wie Kaufpreis oder Vergütung sowie die Beschreibung von Ware oder Dienstleistung entsprechend den Angaben auf den Webseiten von WATCHDEALER24.

4.3. Kontakt und Impressum

Auf den Webseiten des Online-Shops von WATCHDEALER24 sind Informationen über Kontaktmöglichkeiten sowie das Impressum enthalten.

Art. 5 – Kundenregistrierung

5.1. Kundenregistrierung über Webseiten

Der Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen setzt die Registrierung des Kunden über die Webseite von WATCHDEALER24 voraus.

5.2. Kundeninformationen

Aufgrund nationaler und internationaler Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche, die gemäß den Empfehlungen der Financial Action Task Force der OECD harmonisiert wurden, ist es erforderlich, dass der Kunde seine Identität nachweist. Dies geschieht in der Regel durch die Übermittlung von Kopien:

  • bei Privatpersonen des Ausweises oder Reisepasses mit Adressnachweis;
  • bei Gesellschaften:
    • des Auszugs aus dem Handelsregister mit Hinweis auf die Gesellschaftsform, die Anschrift der Gesellschaft und den Namen der vertretungsberechtigten Person;
    • des Ausweises oder Reisepasses der vertretungsberechtigten Person mit Adressnachweis.

5.3. Identitätsnachweise

Abhängig von dem Vertragsvolumen darf WATCHDEALER24 amtlich, notariell oder anwaltlich beglaubigte Kopien der Identitätsnachweise verlangen. Sollte sich aus den Unterlagen des Kunden nicht ergeben, wer wirtschaftlich Berechtigter ist, darf WATCHDEALER24 die Identifizierung verlangen. Als wirtschaftlich Berechtigter gilt, wer mindestens 25% der Gesellschaftsanteile kontrolliert.

Art. 6 – Verkauf

6.1. Inhalt der Webseiten

Die von WATCHDEALER24 auf der Webseite angebotenen Waren stehen zum Kauf zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Waren, die im Eigentum von WATCHDEALER24 stehen oder an denen WATCHDEALER24 Inhaberin der Verkaufsrechte ist.

6.2. Warenzahlung

WATCHDEALER24 bietet über seine Webseiten die Bezahlung des Kunden per Vorkasse an.

6.3. Ratenzahlungen

Im Falle der Vereinbarung von Ratenzahlungen wird der gesamte Kaufpreis fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten Rate in Verzug kommt.

Art. 7 – Zoll und Einfuhrvorschriften

Bei Ausfuhren haftet WATCHDEALER24 nicht für Gebühren und Kosten für Zoll sowie für eventuell anwendbare Einfuhrvorschriften in dem Empfangsland der Lieferung. WATCHDEALER24 wird dem Kunden im Rahmen der Zumutbarkeit Unterstützung leisten.

Art. 8 – Lieferung

8.1. Transport

Lieferungen erfolgen per Werttransportunternehmen.

8.2. Lieferfrist

Ist keine andere Lieferfrist vertraglich bestimmt, dann erfolgt die Absendung der Ware innerhalb von zwei Wochen ab Bestellbestätigung.

8.3. Auslieferung

Kann die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden und fallen hierdurch zusätzliche Versandkosten an, sind diese vom Kunden zu tragen.

Art. 9 – Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt WATCHDEALER24 Eigentümerin der Ware.

Art. 10 – Erfüllungsort, Gefahrübergang

10.1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Verbindlichkeiten ist der Geschäftssitz von WATCHDEALER24 in Zürich, Schweiz.

10.2. Gefahrübergang

Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

Art. 11 – Gewährleistung

11.1. Warendokumentation

WATCHDEALER24 dokumentiert den Zustand der Ware vor dem Verpacken und Versand.

11.2. Abbildungen

Abbildungen von Waren auf den Webseiten von WATCHDEALER24 können vom Aussehen der gelieferten Produkte geringfügig abweichen, insbesondere hinsichtlich Farbe, Struktur, Größe und Gewicht. Die jeweiligen Produktabbildungen zeigen die Waren in ihrem aktuellen Zustand. WATCHDEALER24 bemüht sich, bei Gebrauchtwaren, etwaige Kratzer oder Mängelerscheinungen in den Produktabbildungen ersichtlich zu machen und in den Produktbeschreibungen zu spezifizieren.

11.3. Umfang der Gewährleistung

WATCHDEALER24 leistet folgende Gewähr für gelieferte Waren:

  • WATCHDEALER24 leistet Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Ware und für die Authentizität von mitgelieferten Papieren und Zertifikaten gemäß der gesetzlichen Dauer von zwei Jahren.
  • Von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Ware sowie unsachgemäße Nachbesserung, Änderung der Ware durch den Kunden oder Dritte oder durch äußere Einwirkungen entstanden sind.
  • Im Falle von Vorsatz oder grober Nachlässigkeit haftet WATCHDEALER24 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.
  • Noch laufende Herstellergarantien für die Ware bleiben unberührt.

11.4. Ausschluss der Gewährleistung

Über Qualität und Beschaffenheit der Ware hinaus haftet WATCHDEALER24 nicht für einen eventuellen von dem Kunden beabsichtigten Verwendungszweck, es sei denn, WATCHDEALER24 hat dies ausdrücklich schriftlich zugesichert.

Art. 12 – Kommission

12.1. Beschreibung der Kommissionsware

Der Kunde (nachbenannt «Kommittent») stellt eine Beschreibung der Ware zur Verfügung, die es WATCHDEALER24 ermöglicht, einen Verkaufswert der Ware zu ermitteln. Die Beschreibung enthält regelmäßig Informationen über den Eigentümer anhand von Kopien betreffend Nachweise über Identität, Wohnort und Bankverbindung des Eigentümers, die Marke, Modell, Zustand, Erwerbsdatum, Kaufbelege, Papiere und Zertifikate der Ware sowie deren Verpackung.

12.2. Abschluss des Kommissionsvertrags

Erklärt WATCHDEALER24 dem Kommittenten das Interesse an dem Abschluss eines Kommissionsvertrags, übermittelt der Kommittent die Ware an WATCHDEALER24, die eine fachmännischen Bewertung der Ware vornimmt. WATCHDEALER24 bestätigt dem Kommittenten den Eingang der Ware und haftet von dem Eingang der Ware bis zu ihrer Zurücksendung beziehungsweise den Weiterverkauf für Beschädigungen und den Untergang der Ware. Im Anschluss an die Bewertung unterbreitet WATCHDEALER24 dem Kommittenten ein verbindliches Angebot für den Verkauf der Ware in Kommission (Kommissionsvertrag) unter Spezifizierung der Provision. Der Kommissionsvertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kommittenten zustande.

12.3. Versand der Kommissionsware durch den Kommittenten und Versicherung der Kommissionsware

Der Versand der Ware des Kommittenten mit den Papieren und Zertifikaten im Original an WATCHDEALER24 erfolgt auf Kosten und Risiko des Kommittenten. Die Erstellung eventuell erforderlicher Begleitdokumente obliegt dem Kommittenten, wobei WATCHDEALER24 in dem Umfang ihrer Möglichkeiten Unterstützung leistet. Im eigenen Interesse sollte der Kommittent vor Übergabe der Ware und der Dokumente an die Spedition Fotos herstellen und Transportversicherungen abschließen. Eventuelle Zollabfertigungsgebühren gehen zu Lasten des Kommittenten. WATCHDEALER24 sichert die Beschädigung oder den Verlust der Kommissionsware durch eine Versicherung ab.

12.4. Angebot der Kommissionsware und Vertragsabwicklung

Nach dem Abschluss des Kommissionsvertrags darf WATCHDEALER24 die Ware zu dem im Kommissionsvertrag vereinbarten Preis zum Verkauf anbieten. WATCHDEALER24 führt das Kommissionsgeschäft in eigenem Namen auf Rechnung des Kommittenten aus. Im Falle eines Verkaufs zahlt WATCHDEALER24 dem Kommittenten den Netto-Kaufpreis nach Abzug der vereinbarten Provision. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von dem erzielten Verkaufserlös ist durch WATCHDEALER24 abzuführen.

12.5. Zusicherungen des Kommittenten

Der Kommittent sichert WATCHDEALER24 zu, dass die Angaben betreffend die Ware korrekt und vollständig sind, dass er keine Tatsachen hinsichtlich der Identität, Qualität, Historie, Herkunft oder Echtheit, des rechtlichen Status oder allgemeinen Wesens der Ware verschwiegen hat, die ein Käufer vernünftigerweise als wesentlichen Erwägungsgrund für oder gegen den Erwerb der Ware betrachten würde; dass er Eigentümer und Verfügungsberechtigter der Ware sind, insbesondere, dass die Ware frei von Ansprüchen Dritter ist, dass die Ware nicht verändert oder manipuliert wurde, dass Seriennummern und Dokumentationen der Ware echt und unverfälscht sind, dass Abgaben, Steuern, Zoll und/oder sonstige Gebühren, zu deren Abführung der Kommittent oder frühere Eigentümer der Ware verpflichtet sind, vollständig bezahlt wurden, dass die Uhr nicht in erheblichem Umfang, der 30% oder mehr des ursprünglichen Kaufpreises entspricht, repariert wurde, das die Uhr keine verdeckten Sachmängel aufweist.

12.6. Dauer des Kommissionsvertrags, Kündigung

Der Kommissionsvertrag ist von unbestimmter Dauer, es sei denn, der Kommissionsvertrag enthält eine abweichende Regelung. Kündigt der Kommittent den Kommissionsvertrag, darf WATCHDEAER24 dem Kommittenten als Kosten- und Aufwandsersatz einen Betrag von 25% des vereinbarten Kaufpreises in Rechnung stellen. Nach Eingang des Betrags sendet WATCHDEALER24 die Ware an den Kommittenten auf eigene Kosten nach Abschluss einer Transportversicherung zum Wert der Ware in Höhe des Netto-Kaufpreises nach Abzug der Provision zurück.

Art. 13 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des mit WATCHDEALER24 abgeschlossenen Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll ohne weitere Verhandlung durch die Vertragsparteien eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Art. 14 – Verjährung, anwendbares Recht

14.1. Verjährung

Es gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.

14.2. Anwendbares Recht

Schweizerisches Recht ist anwendbar.

Art. 15 – Streitbeilegung

Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem von WATCHDEALER24 abgeschlossenen Vertrag einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung werden durch Schiedsgerichtsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung des Swiss Arbitration Centres mit einem Schiedsrichter im Eilverfahren entschieden. Es gilt die zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Die Verfahrenssprache ist deutsch, und der Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich, es sei denn, die Vertragsparteien treffen eine davon abweichende Regelung.